Wir helfen Ihnen, Ihren Pflichtteil durchzusetzen
Keine Berücksichtigung im Testament?
Auch wenn Sie laut Testament enterbt wurden, haben enge Angehörige wie Ehepartner, Kinder und Enkel Anspruch auf den Pflichtteil.
Ohne anwaltliche Unterstützung ist es jedoch oft schwer, den Pflichtteil zu fordern oder einzuklagen.
Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Erstberatung. Und was uns besonders macht: Wir bieten eine Prozesskostenfinanzierung an. Damit können Sie Ihre Ansprüche ohne finanzielles Risiko durchsetzen.
Pflichtteil berechnen, fordern, einklagen
Wir begleiten Sie in allen Fragen rund um den Pflichtteil.
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Prüfung, ob Sie trotz Enterbung pflichtteilsberechtigt sind
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Durchsetzung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen
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Bewertung und Wertermittlung des Nachlasses
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Genaue Berechnung des Pflichtteils
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Außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche
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Pflichtteil einklagen vor Gericht, falls nötig
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Kontrolle von Fristen und Verjährung
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Beratung bei Enterbung und Auslegung von Testamenten


Wissenswertes rund um den Pflichtteil
Pflichtteil ohne Kostenrisiko einklagen
Über 90 % der Fälle können wir außergerichtlich durchsetzen. Damit erhalten Sie meist nach ca. 6 Monaten Ihren Pflichtteil. Anwaltskosten entstehen hier aber dennoch, die von den Rechtsschutzversicherungen meist nur zu einem sehr geringen Teil abgedeckt werden.
Dank einer Prozesskostenfinanzierung haben Sie keinerlei Kostenrisiko. Der Prozesskostenfinanzierer übernimmt hier gegen eine Erfolgsbeteiligung sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten des Verfahrens, auch für den Fall des Unterliegens.
So funktioniert die Prozessfinanzierung
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Kostenlose Erstberatung
Schildern Sie uns Ihren Fall und erhalten Sie kostenfrei eine Ersteinschätzung und Ihre Möglichkeiten.
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Übersendung Unterlagen und deren Prüfung
Sie erhalten eine finale Einschätzung von unseren Anwälten.
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Finanzierungsvereinbarung
Auf Ihren Wunsch schließen wir eine Finanzierungsvereinbarung ab. Dadurch übernehmen wir sämtliche Kosten für Sie. Im Erfolgsfall erhalten wir eine vorab vereinbarte Provision.
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Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Ca. 95% der Verfahren können wir außergerichtlich durchsetzen. Dadurch erhalten unsere Mandanten im Schnitt ihr Geld innerhalb von sechs Monaten.
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Auszahlung an Sie und den Finanzierer
Vom erstrittenen Geldbetrag erhält der Finanzierer in der Regel 20% bis 30%. Der restliche Betrag wird Ihnen ausgezahlt.
Warum Sie sich auf uns verlassen können



“Nach dem ersten kostenfreien Gespräch wusste ich endlich, welche Unterlagen ich brauche. Und das Beste: Sämtliche Kosten wurden übernommen. Am Ende hatte ich binnen 6 Monaten meinen Erbanteil. Die Provision habe ich dafür gerne bezahlt.“
Was Sie sich vielleicht noch fragen
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Der Prozesskostenfinanzierer übernimmt gegen eine Erfolgsbeteiligung sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten des Verfahrens, auch für den Fall des Unterliegens. Er erhält lediglich im Erfolgsfall einen Teil des Prozesserfolgs. In der Regel beträgt dieser Anteil 20% bis 30% (je nach Höhe des Erbanteils).
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Für den potentiellen Erben entstehen keine finanziellen Risiken, da sämtliche Kosten vorab vom Finanzierer verauslagt werden.
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Wir arbeiten ausschließlich mit Prozesskostenfinanzierungen zusammen, die sich bisher als zuverlässig und kompetent erwiesen haben. Das Vorgehen ist in jedem Fall seriös und gängig, Es wissen nur viele nicht davon, dass es das gibt.
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Nein. Beim Einsatz eines Prozesskostenfinanzierers ist das ja gerade der große Vorteil. Es entsteht für Sie als Mandant kein Kostenrisiko. Bei einer Durchsetzung Ihrer Ansprüche ohne Prozesskostenfinanzierer hingegen müssten die Kosten (vgl. aktuell ca. 440 Euro je Stunde Anwaltskosten im süddeutschen Raum + Gerichtskosten) durch Sie getragen werden.
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Unsere Erfahrung zeigt, dass wir durch ein umsichtiges und oft mediatives Verhalten die großen Streitpotentiale schnell beilegen können. Während vorher auch persönliche Enttäuschung vom Gegenüber gefühlt wird, kann ein Anwalt oftmals sogar das zerrüttete Verhältnis durch klare Kommunikation wieder aufleben lassen. Wir agieren in jedem Fall sehr professionell und umsichtig.
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Ca. 95% unserer Fälle regulieren wir außergerichtlich, so dass es meist nach ca. 6 Monaten zu einer Auszahlung kommt.
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Die Prozesskostenfinanzierer übernehmen sämtliche Kosten für das Verfahren. Egal ob außergerichtlich oder bei gerichtlichen Lösungen hat der Mandant kein Kostenrisiko. Bei der Rechtsschutzversicherung hingegen ist es so, dass die meisten Versicherungen diese kostenintensiven Fälle nur ungenügend oder gar nicht abdecken. Die in vielen Rechtsschutzversicherungen abgedeckten Kostenbeträge von bis zu 1.000 Euro reichen bei weitem nicht aus.