Probleme beim Erbe? Wir heflen Ihnen, Ihr Recht durchzusetzen. Ohne Kostenrisiko.

Recht
durchzusetzen.
Ohne Kostenrisiko.
99% Erfolgsquote
Schnelle Bearbeitung & Auszahlung
Rechtsschutz nicht nötig

Willkommen bei
Recht & Erbe.

Wir sind zwei erfahrene Kanzleien, die sich auf Erbrecht spezialisiert haben und mit namhaften Prozess­kosten­finanzierern zusammen­arbeiten. So können wir Ihnen eine risikolose Anfechtung Ihres potentiellen Erbes anbieten.

Trifft einer der folgenden Punkte auf Sie zu?

Wir setzen Ihre Erbansprüche durch

Erbangelegenheiten können komplex und emotional belastend sein. Unsere spezialisierten Anwälte Herr István Cocron sowie Herr Friedrich Lösener helfen Ihnen sowohl bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als auch bei der fairen Aufteilung und Klärung von Erbschaften.

Das Besondere: Wir bieten eine Prozess­kosten­finanzierung an. Damit können Sie Ihre Ansprüche ohne finanzielles Risiko durchsetzen.

→ Wir übernehmen sämtliche Kosten

Weitere Informationen rund ums Erbe

So funktioniert die Prozess­finanzierung

  • Kostenlose Erst­beratung

    Schildern Sie uns Ihren Fall und erhalten Sie kostenfrei eine Erst­einschätzung und Ihre Möglich­keiten.

  • Übersendung Unter­lagen und deren Prüfung

    Sie erhalten eine finale Einschätzung von unseren Anwälten.

  • Finanzierungs­ver­einbarung

    Auf Ihren Wunsch schließen wir eine Finanz­ierungs­­ver­­ein­barung ab. Dadurch über­nehmen wir sämtliche Kosten für Sie. Im Erfolgs­fall erhalten wir eine vorab verein­barte Provision.

  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche

    Ca. 95% der Verfahren können wir außer­gerichtlich durch­setzen. Dadurch erhalten unsere Mandanten im Schnitt ihr Geld innerhalb von sechs Monaten.

  • Auszahlung an Sie und den Finanzierer

    Vom erstrittenen Geldbetrag erhält der Finanzierer in der Regel 20% bis 30%. Der restliche Betrag wird Ihnen ausgezahlt.

Warum Sie sich auf uns verlassen können

Rechtsanwälte mit über 20 Jahren Erfahrung im Erbrecht
István Cocron
Friedrich Lösener
99% Erfolgsquote (in über 100 Fällen)
Kein Kostenrisiko dank Prozessfinanzierung
Professionelle und umsichtige Durchsetzung Ihrer Rechte

“Nach dem ersten kostenfreien Gespräch wusste ich endlich, welche Unterlagen ich brauche. Und das Beste: Sämtliche Kosten wurden übernommen. Am Ende hatte ich binnen 6 Monaten meinen Erbanteil. Die Provision habe ich dafür gerne bezahlt.“

Machen Sie den
ersten Schritt
Sichern Sie sich in weniger als einer Minute unsere kostenfreie Erstberatung.
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99% Erfolgsquote (in über 100 Fällen)
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Wann man pflichtteilsberechtigt ist

Pflichtteilsberechtigt sind bestimmte nahe Angehörige, die durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.

Pflichtteilsberechtigt sind:

  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner
  • Kinder (sowohl eheliche als auch nicht­eheliche) und Adoptiv­kinder
  • Enkel (nur, wenn keine Kinder mehr leben)
  • Eltern des Erblassers (nur, wenn keine Kinder vorhanden sind)

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er ist ein reiner Geldanspruch – Pflichtteilsberechtigte werden also nicht automatisch Miterben.

Wichtig ist: Man muss den Pflichtteil aktiv einfordern, da er nicht automatisch ausgezahlt wird. Oft ist dafür eine Auskunft über den Nachlass nötig, um den Anspruch berechnen zu können. Wer zu lange wartet, riskiert den Verlust seines Anspruchs (Verjährung nach 3 Jahren). Ein rechtzeitiges Handeln ist daher entscheidend.

Wichtige Fristen

Im Erbrecht gelten einige klare Fristen – wer sie verpasst, kann seinen Anspruch verlieren. Hier die wichtigsten Fristen im Überblick:

Verjährungspflichtteil:

  • 3 Jahre ab Kenntnis von Tod und Enterbung (z. B. durch Testament)
  • Stichtag: immer zum Jahresende.
  • Beispiel: Stirbt der Erblasser im März 2025 und erfahren Sie davon ebenfalls 2025, läuft die Frist zum 31.12.2028 ab.

Ausschlagung der Erbschaft:

  • 6 Wochen Frist nach Kenntnis vom Erbfall und Grund der Erbfolge (z. B. Testamentseröffnung)
  • Bei Auslandsaufenthalt oder Wohnsitz des Erblassers im Ausland: 6 Monate

Pflichtteilsergänzungsanspruch:

  • 10 Jahre rückwirkend prüfbar (bei Schenkungen des Erblassers)

Tipp: Fristen im Erbrecht beginnen oft früher als gedacht – schnelles Handeln ist daher immer ratsam.

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch dient dazu, zu verhindern, dass der Erblasser durch Schenkungen zu Lebzeiten das Pflichtteilsrecht aushebelt. Er schützt Pflichtteilsberechtigte, wenn vor dem Tod größere Vermögenswerte verschenkt wurden.

Wichtige Eckpunkte:

  • Gilt für Schenkungen, die der Erblasser innerhalb von 10 Jahren vor dem Tod gemacht hat
  • Jährlicher „Abschmelzungsfaktor“: Der Anspruch reduziert sich um 10 % pro Jahr, gerechnet ab dem Schenkungszeitpunkt

Beispiel: Eine Immobilie wurde 4 Jahre vor dem Tod verschenkt → 60 % des Werts fließen in die Pflichtteilsberechnung ein

Der Anspruch ist oft komplex, da alle Vermögenswerte korrekt erfasst und bewertet werden müssen. Auch sogenannte „Schenkungen auf den Todesfall“ oder unentgeltliche Überlassungen (z. B. mit Wohnrecht) werden berücksichtigt. Ein erfahrener Rechtsbeistand hilft, den vollen Anspruch zu sichern.

Testament vs. Erbvertrag

Sowohl Testament als auch Erbvertrag regeln die Vermögensnachfolge, unterscheiden sich jedoch deutlich in Form, Flexibilität und rechtlicher Wirkung.

Testament:

  • Kann einseitig erstellt werden (handschriftlich oder notariell)
  • Jederzeit änderbar oder widerrufbar
  • Flexibel, aber oft fehleranfällig bei Form oder Formulierung

Erbvertrag:

  • Gemeinsames Dokument, meist zwischen Ehepartnern oder nahen Angehörigen
  • Notariell beurkundet
  • In der Regel bindend, Änderungen nur mit Zustimmung aller Beteiligten

Ein Erbvertrag bietet mehr rechtliche Sicherheit, ist aber weniger flexibel. Wer sich nicht binden möchte, wählt meist das Testament. Wichtig: Beide Formen können Pflichtteilsansprüche nicht einfach ausschließen – diese bleiben grundsätzlich bestehen.

Mögliche Rechtsskosten

Rechtliche Auseinandersetzungen im Erbrecht können mit verschiedenen Kosten verbunden sein – z. B. für Anwälte, Gutachten oder Gerichtsverfahren. Diese hängen oft vom Nachlasswert ab und können schnell mehrere Tausend oder Zehntausende Euro betragen.

Typische Kostenquellen:

  • Anwaltskosten (nach RVG oder Honorarvereinbarung)
  • Gerichtskosten bei Klagen oder Nachlassverfahren
  • Kosten für Sachverständige (z. B. Immobilienbewertungen)

Viele scheuen rechtliche Schritte aus Angst vor hohen Kosten. Doch es gibt eine Lösung: die Prozesskostenfinanzierung. Dabei werden sämtliche Kosten von einem Prozessfinanzierer übernommen. Er erhält lediglich im Erfolgsfall einen Teil des Prozesserfolgs. In der Regel beträgt dieser Anteil 20% bis 30% (je nach Höhe des Erbanteils). Auch wir bieten Ihnen die Prozessfinanzierung an – damit Sie Ihre Ansprüche ohne finanzielles Risiko durchsetzen können.

Was Sie sich vielleicht
noch fragen

  • Der Prozesskostenfinanzierer übernimmt gegen eine Erfolgs­be­teiligung sämtliche Anwalts- und Gerichts­kosten des Verfahrens, auch für den Fall des Unter­liegens. Er erhält lediglich im Erfolgsfall einen Teil des Prozess­er­folgs. In der Regel beträgt dieser Anteil 20% bis 30% (je nach Höhe des Erbanteils).

  • Für den potentiellen Erben entstehen keine finanziellen Risiken, da sämtliche Kosten vorab vom Finanzierer verauslagt werden.

  • Wir arbeiten ausschließlich mit Prozess­kosten­finanzierungen zusammen, die sich bisher als zuverlässig und kompetent erwiesen haben. Das Vorgehen ist in jedem Fall seriös und gängig, Es wissen nur viele nicht davon, dass es das gibt.

  • Nein. Beim Einsatz eines Prozess­kosten­finanzierers ist das ja gerade der große Vorteil. Es entsteht für Sie als Mandant kein Kosten­risiko. Bei einer Durch­setzung Ihrer Ansprüche ohne Prozess­kosten­finanzierer hingegen müssten die Kosten (vgl. aktuell ca. 440 Euro je Stunde Anwalts­kosten im süd­deutschen Raum + Gerichts­kosten) durch Sie getragen werden.

  • Unsere Erfahrung zeigt, dass wir durch ein umsichtiges und oft mediatives Verhalten die großen Streit­potentiale schnell beilegen können. Während vorher auch persönliche Enttäuschung vom Gegen­über gefühlt wird, kann ein Anwalt oftmals sogar das zerrüttete Verhältnis durch klare Kommunikation wieder aufleben lassen. Wir agieren in jedem Fall sehr professionell und umsichtig.

  • Ca. 95% unserer Fälle regulieren wir außer­ge­richtlich, so dass es meist nach ca. 6 Monaten zu einer Auszahlung kommt.

  • Die Prozess­kosten­finanzierer übernehmen sämtliche Kosten für das Verfahren. Egal ob außer­ge­richtlich oder bei gerichtlichen Lösungen hat der Mandant kein Kosten­risiko. Bei der Rechts­schutz­ver­sicherung hingegen ist es so, dass die meisten Versicherungen diese kosten­intensiven Fälle nur ungenügend oder gar nicht abdecken. Die in vielen Rechts­schutz­ver­sicherungen abge­deckten Kosten­beträge von bis zu 1.000 Euro reichen bei weitem nicht aus.

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